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   BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09   

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https://dejure.org/2011,9652
BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09 (https://dejure.org/2011,9652)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2011 - IX ZR 8/09 (https://dejure.org/2011,9652)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - IX ZR 8/09 (https://dejure.org/2011,9652)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Es besteht kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung des Tatbestandsmerkmales der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung des Tatbestandsmerkmales der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 133 Abs. 1 S. 2
    Es besteht kein Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung des Tatbestandsmerkmales der drohenden Zahlungsunfähigkeit; Verstoß gegen das Willkürverbot durch Erwägungen zur Verneinung des Tatbestandsmerkmales der drohenden Zahlungsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Dafür ist vielmehr in erster Linie eine auf den konkreten Umständen beruhende und auf einen überschaubaren Zeitraum bezogene Liquiditätsbilanz maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 140 f; vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, Rn. 28).
  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Dafür ist vielmehr in erster Linie eine auf den konkreten Umständen beruhende und auf einen überschaubaren Zeitraum bezogene Liquiditätsbilanz maßgeblich (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 2005 - IX ZR 123/04, BGHZ 163, 134, 140 f; vom 12. Oktober 2006 - IX ZR 228/03, ZIP 2006, 2222, Rn. 28).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97).
  • BVerfG, 09.10.2003 - 1 BvR 693/02

    Willkürfreie Verneinung von Ansprüchen gegen eine Bank im Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvR 1222/82

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei einem Nachbarstreit

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Hinzukommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 4, 1, 7; 70, 93, 97).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 1290/80

    Verletzung des Willkürverbots

    Auszug aus BGH, 07.07.2011 - IX ZR 8/09
    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist (BVerfGE 58, 163, 167 f), weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BVerfG WM 2003, 2370, 2372).
  • BGH, 06.10.2011 - IX ZR 49/11

    Haftung des Rechtsanwalts: Anhörung des Gegners des Vorprozesses im

    Dies ist bei einer fehlerhaften Rechtsanwendung der Fall, die sachlich schlechthin unhaltbar ist, weil sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar erscheint (BGH, Beschluss vom 7. Juli 2011 - IX ZR 8/09, Rn. 2 mwN).
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